Läuft die Zinsbindungsfrist für ein Baudarlehen ab,
bekommen die
Darlehensnehmer kurz vorher von der kreditgebenden Bank ein
Prolongationsangebot für die zweite Finanzierungsrunde.
Meistens ist
die dann zu tilgende Rate, zwar niedriger als die bisherige, aber
dennoch sollten Darlehensnehmer für die Anschlussfinanzierung
ein
Darlehen nutzen, das zu ihren persönlichen
Bedürfnissen passt. Dabei
muss nicht zwingend die bisherige Bank als Kreditgeber fungieren.
Wann wird die Anschlussfinanzierung gebraucht?
Wurde die Baufinanzierung über einen sehr hohen
Darlehensbetrag mit
einer sehr langen Laufzeit abgeschlossen, ist im Regelfall die
Zinsbindungsfrist kürzer als die Laufzeit des Darlehens, was
für den
Darlehensnehmer bedeutet, dass er die Konditionen für ein
neues
Darlehen mit der kreditgebenden Bank oder einer anderen neu verhandeln
muss.
Meistens erstellen die Banken von sich aus kurz vor dem Ende der
Zinsbindungsfrist ein neues Angebot aus, das im Wesentlichen
ähnliche
Konditionen beinhaltet, wie das der ersten Finanzierungsrunde.
Unwissende Darlehensnehmer nehmen dieses Angebot
fälschlicherweise an.
Dabei haben sie alle Chancen, über die Konditionen zu
verhandeln,
gerade dann, wenn sie der Bank treu bleiben und in der Vergangenheit
ihren Verpflichtungen vereinbarungsgemäß
nachgekommen sind. Manchmal
hilft es auch, der kreditgebenden Bank das Angebot eines anderen
Anbieters vorzulegen und auf der Basis dieses neu zu verhandeln. Ist
die Bank nicht bereit auf die Vorschläge des Darlehensnehmers
einzugehen, dann sollte die Bank gewechselt werden. Immerhin geht es um
viel Geld, das eventuell gespart werden kann.
Die Ausgestaltung der Anschlussfinanzierung
Ähnlich wie im ersten Vertrag, sollte die Möglichkeit
der
Sondertilgungen schriftlich festgehalten werden. Dann entfällt
auch in
Zukunft die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn
während der Laufzeit
zusätzlich getilgt wird. Darlehensnehmer, die am Ende der
Zinsbindungsfrist für das erste Darlehen noch liquide Mittel
zur
Verfügung haben, können diese in das Darlehen
einbringen und damit den
Darlehensbetrag für die Anschlussfinanzierung senken, was auch
wieder
zur Zinsersparnis führt. Eine
Vorfälligkeitsentschädigung wird von
Seiten der Bank in solchen Fällen nicht berechnet.
Auch bei der Anschlussfinanzierung geht es um die Zinsbindung. Wurde
nicht schon während der Laufzeit des ersten Darlehens ein
Forward
Darlehen für die Anschlussfinanzierung abgeschlossen, mit dem
sich der
Darlehensnehmer günstige Zinsen gesichert hat, muss
spätestens jetzt
über die Dauer der Zinsbindung nachgedacht werden. In
Niedrigzinsphasen
sollten diese so lange wie möglich gesichert werden und in
Hochzinsphasen ist für die Anschlussfinanzierung eine
kürzere Laufzeit
zu wählen. Auch die Ratenhöhe kann entsprechend den
persönlichen
Gegebenheiten neu festgelegt oder in der Höhe so beibehalten
werden wie
in der ersten Finanzierungsrunde.
Auch bei der Anschlussfinanzierung ist der Vergleich verschiedener
Angebote wichtig!