Nur einmal im Leben baut man ein Haus und die Finanzierung dazu kann
schon bis zu 30 Jahre laufen, sodass es wichtig ist, so eine
Entscheidung entsprechend zu planen und vorzubereiten.
Dabei sind Themen wie langfristige Sicherheit bei den Zinsen, fest
kalkulierte monatliche Raten und optimale Inanspruchnahme der
Möglichkeiten der staatlichen Förderung für
die meisten Bauherren von
besonderer Brisanz.
Ein staatlich gefördertes Darlehen kann ein wesentlicher
Baustein im
Gesamtkonzept der Baufinanzierung sein und jeder, der die
erforderlichen Voraussetzungen in seinem Bundesland erfüllt,
kann einen
entsprechenden Antrag auf Fördermittel stellen.
Was wird in welcher Form gefördert?
Die Basisförderung besteht aus einem Darlehen mit
günstiger Verzinsung
über maximal 30 Jahre Laufzeit. In einigen
Bundesländern gibt es
außerdem spezielle Aktionen für Familien wie zum
Beispiel
Wohnbeihilfen.
Gefördert werden die Neuerrichtung von Wohnraum, die Sanierung
bestehenden Wohnraumes und Maßnahmen zur Energieeinsparung
über
bestimmte Ökoförderungen.
Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
Der Antragsteller muss Österreicher sein oder dem
gleichgestellt, darf
bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen, die in den
einzelnen
Bundesländern unterschiedlich hoch bemessen sind, er muss
für den
eigenen Bedarf bauen und muss die Rechte an der bisherigen Wohnung
aufgeben. Weiteres Kriterium ist die Einhaltung der maximal
förderfähigen Wohnfläche, eine gesicherte
Finanzierung und die
Förderungswürdigkeit des Objekts.
Kompetente Beratung bei der Planung der Finanzierung und den
Fördermöglichkeiten bekommen interessierte Bauwillige
bei den zuständigen staatlichn Stellen.
Wer beim Bauen ökologische Bauweisen bevorzugt und
umweltfreundlich
baut, wird stärker gefördert als andere Bauherren.
Niedrigenergie- und
Passivhäuser werden mit höheren
Förderbeiträgen versehen und auch der
spätere Einbau von alternativen Heizungen, Solaranlagen oder
Wärmepumpen wird staatlich bezuschusst.
Einige Bundesländer verlangen zur Genehmigung der
Wohnbauförderung die
Energiekennzahl des Objektes als Nachweis, das in energiesparender
Bauweise gebaut wird. Damit die Kennzahl möglichst niedrig
ist, muss
das Objekt unter anderem mit einem guten Wärmeschutz
ausgestattet
werden.
Besonderheiten der Förderung
Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können
Wohnbauförderungsdarlehen auch vorzeitig getilgt werden. Dabei
gibt es
Abschläge von maximal 50 % der aushaftenden
Darlehenssumme.
Einige Bundesländer bieten diese lukrative
Möglichkeit derzeit an.
Zu wenig Kapital auf der hohen Kante?
Bauinteressenten, die die ihnen gebotenen Chancen nutzen
möchten, aber
im Moment die ganze Summe gespart haben, können ein schnelles Darlehen ohne Grundbuch bekommen. Details
dazu sind auf der Homepage zu entnehmen.
Wer sich selbst Wohnraum schafft, ist nicht gezwungen den gesamten
Preis allein zu tragen, es gibt etliche
Fördermöglichkeiten, die
erschlossen werden können. Informieren Sie sich rechtzeitig,
denn die
Anträge auf Förderung müssen immer vor
Baubeginn gestellt sein.