Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, die dem Bauherrn das Organisieren des
Bauvorhabens erleichtern können. Dabei gehen wir auf solche
Kriterien
ein, die von Beginn an berücksichtigt werden sollten, damit
die
Finanzierung des Bauvorhabens leichter wird. Die wesentlichen drei Erkenntnisse lassen sich dabei in drei Punkten einordnen:
- Sie müssen die Nebenkosten richtig kalkulieren
- Sie dürfen die Eigenleistungen nicht
überschätzen
- Sie sollten Bereitstellungszinsen planen.
1. Die Nebenkosten
Häufig unterschätzen Bauherren die Nebenkosten, die
im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben anfallen.
- Kosten für den Grundstückskauf - etwa 30
– 50 % der gesamten Kosten
- Grunderwerbssteuer – 3,5 % des
Grundstückspreises
- Baugenehmigungskosten – etwa 0,2 % der
Bausumme
- Erschließungskosten – zwischen 25 und
EUR 75,- je m²
- Kosten für den Anschluss an öffentliche
Versorgungsleitungen – etwa EUR 7.500,-
- Vermessungskosten, Honorare – etwa 12 –
15 % der Baukosten
- Bereitstellungszinsen – 2 bis 3 % im Jahr
- Versicherungskosten – einmalig etwa EUR 300,-
- Kosten beim Notar- und Grundbuchamt – etwa 1 % des Grundstückspreises
- Gebühr für die Ermittlung des
Beleihungswertes – ungefähr 1 % der
Darlehenssumme
- 3 % Maklergebühren + 20 % MwSt.
- Kaufvertragserrichtung ca. 2 - 3 % des Kaufpreises + 20 % MwSt.
2. Die Eigenleistungen
Eigenleistungen sind auch unter dem Begriff Muskelhypothek bekannt. Wer
beim Bau seines Hauses kräftig mithilft, kann viel Geld
sparen, aber
dennoch sollten die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht
überschätzt werden, denn dahinter steckt ein oftmals
immenser
Zeitaufwand, der Bauherren nicht immer verkraften. Das kann zur Folge
haben, das die geplanten Eigenleistungen nicht in der Form erbracht
werden können und nachfinanziert werden muss.
Realistisch ist, wenn etwa 5 bis 10 % der Finanzierungssumme
durch Eigenleistungen abgedeckt werden, das sollte sich jeder Bauherr
vom beauftragten Bauunternehmen bestätigen lassen.
Die Bereitstellungszinsen
Das bewilligte Darlehen wird beim Bau eines Hauses nicht komplett
benötigt. In der Regel erfolgt die Auszahlung in Tranchen, die
mit der
Fertigstellung verschiedener Bauabschnitte verbunden sind. Dadurch
macht die Bank einen Verlust, weil Sie als Bauherr keine Zinsen zahlen,
diesen lässt sie sich durch die Bereitstellungszinsen
ausgleichen. Manche Finanzinstitute verlangen schon nach zwei
Monaten
Bereitstellungszinsen, andere erst nach einem Jahr. Das kann dazu
führen, dass die Bereitstellungszinsen einen eigentlich
günstigen
Kredit beträchtlich verteuern. Um zwischen den Anbietern
vergleichen zu
können, muss die Restschuld am Ende der Zinsbindung als Basis
angesetzt
werden.
3. Die Auszahlung der
Darlehenssumme
Grundsätzlich wird das gesamte Darlehen nicht in einem Betrag
bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt immer entsprechend dem
Baufortschritt. In der Makler- und Bauträgerverordnung ist
geregelt,
für welche Leistungen ein Bauträger wann wie viel
Geld abfordern darf.
40 % der vertraglich vereinbarten Summe sind für den
Rohbau zu
zahlen, 10 % bei Einbau der Fenster und weitere 8 % nach
Dachfertigstellung. Die Baufortschritte müssen entsprechend
nachgewiesen werden, damit die Bank die Auszahlung der
Teilbeträge
veranlasst.